Gebäudesanierung heißt für uns nicht nur die Verbesserung des Wärmeschutz nach EnEV. Vielmehr kommt es uns bei diesem Leistungsbild auf die Beseitigung der vorhandenen Bauschäden an. Bauschäden können zum Beispiel durch zellulose zerstörende Pile (bspw. Porenschwamm, Eichenporling, Echten Hausschwamm), Insektenbefall, Sulfate, Chloride und Nitrate oder durch eine nicht geeignete Raumnutzung hervorgerufen werden. Gerne nehmen wir uns auch Gebäude unter Denkmalschutz an!
Nicht immer muss man für eine Umbaumaßnahme einen Bauantrag stellen. Hierfür gibt es in den jeweiligen Landesbauordnungen meist einen Abschnitt “Genehmigungsfreie bauliche Anlagen”. Oder Baumaßnahmen werden durch einen Bebauungsplan privilegiert.
Ingenieurbüro für Bauwesen
MITGLIED DER INGENIEURKAMMER NIEDERSACHSEN